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Aw: rechtsberatung benötigt... (1 Leser) (1) Gast


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THEMA: Aw: rechtsberatung benötigt...
#31624
Aw: rechtsberatung benötigt...
(14.08.2011 10:05)  
 


erst ma danke...nehme jden tipp....
 
zu der falsch abgeführten lohnsteuer....ich habe ein mini brutto gehalt bekommen und beim abrrechnen wurde wohl dieser bruttobetrag doppelt berrechnet... wer gibt das ein? eine mitarbeiterin, und muß die dann nicht auch den fehler korrigieren? ~ können~?
 
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#31625
Aw: rechtsberatung benötigt...
(14.08.2011 10:34)  
 


soviel wie ich weiß geht das nicht.
Denn die Steuer wird direkt an das Finanzamt überwiesen.
Es müßte zu buchen gehen, wenn ein Beleg vom Finanzamt vorliegt.
Ich würde auch einen Anwalt einschalten, die AWO (Arbeiterwohlfahrt) hat auch welche.
Und wenn die Stammdaten im PC nicht geändert werden, dann weiß der Sachbearbeiter auch nicht, dass da ein Fehler vorliegt.
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#31633
Aw: rechtsberatung benötigt...
(14.08.2011 11:20)  
 



mafaiza schrieb:
aber den vorschuss muß ich ja wieder zurück zahlen...und ich muß auch ganz erlich sagen, das ich seit dezember 2010 ständig probleme mit "richtiger" arbeite habe, sei es das man vergessen hat, mich anzu melden, sei es das sie "vergessen" haben die gehälter zu ändern, ich hab  langsam das gefühl, das ich in meinem beruf dev. nicht mehr arbeiten soll, denn wenn ich im spirituelen bereich arbeite, dann klappt das herrvorragend. ich bin echt ein bisschen verzweifelt und traurig darüber....
auch denke ich, das die berrechnung ja jetzt noch nicht stimmen kann, da ich eine vertragsänderung habe und die ja nicht bei der ersten abrechnung berücksichtigt wurde.... somit ist die abrechnung doch nicht richtig, oder liege ich da falsch???

ich schick mal hier ne sonne rein-deine erkenntnis ist fühlbar-
bei dir auch?
lg
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#31736
Aw: rechtsberatung benötigt...
(15.08.2011 22:37)  
 


Normaler weise haftet der Arbeitgeber und nicht du. wenn es sein fehler ist liegt es nicht an dir, dafür gerade zu stehn wurde auch wie schon erwähnt in Ar-gericht gehen, wurde mir auch ein buch anschaffen, und jeden Tag die zeiten eintragen damit du nachweisen kannst wieviel std du an welchen tag geleistet hast geleistet hast "evtl. noch in kurzform die arbeitsausführung"  .
hatte damals auch ein job und müsste nachweisen an welchen tag ich wieviel std gearbeitet habe kürz vor gericht termin habe ich mein geld bekommen von ar
 
Letzte Änderung: 15.08.2011 22:38 von .
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